Ob Reitunfall, tierärztlicher Behandlungsfehler oder missglückter Pferdekauf- manchmal braucht man
sachverständige Beratung, Dokumentation oder ein Gutachten.
Da sich jeder als “Sachverständiger“ bezeichnen darf (der Begriff ist nicht geschützt) empfiehlt sich auf die
öffentliche Bestellung zu achten.
Ein Sachverständiger wird öffentlich für ein Fachgebiet bestellt, wenn er sowohl seine persönliche Eignung als
auch besondere Fachkenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten nachgewiesen hat.
Die öffentliche Bestellung erfolgt, um Gerichten, Behörden, Versicherungen und Privatpersonen kompetente
Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren besondere persönliche und fachliche Eignung geprüft und
nachgewiesen ist.
Diese Sachverständigen werden für das entsprechende Fachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.v.) und
erhalten Ausweis und Rundstempel.
Rund um das Thema Pferde gibt es bundesweit tätige ö.b.v. Sachverständige.
Ö.b.v. Veterinärmediziner gibt es ebenso wenig wie ö.b.v Mediziner, da das Staatsexamen, Promotion etc. die
fachliche Kompetenz nachweisen.
Als Gerichtssachverständige in Pferdeangelegenheiten werden i.d.R. ausschließlich ö.b.v. Sachverständige
herangezogen.
Oft ist gerade in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten rund um den Pferdekauf, aber natürlich auch bei
Haftungsgutachten vorteilhaft, wenn der/die ö.b.v. Sachverständige zugleich Veterinärmediziner (in) ist.
www.pferdesachverstaendige-rahn.de